Welche Perspektiven bietet der Friseurberuf?
Beschäftigungsalternativen zum Friseurberuf
Es gibt eine Reihe von Berufen, die dem des Friseurs nahe stehen und ausgebildeteten Friseuren eine mögliche Alternative bieten, denen es nicht gelingt einen Stelle als Friseur selbst zu bekommen. Abhängig von Alternativberuf, erfordern jene von den Bewerbern eine unterschiedlich lange Einarbeitungszeit, die sich danach richtet, ob die inwiefern die erforderten Tätigkeiten bereits beherrscht werden. Aber auch eine Zusatzbildung oder eine neue Ausbildung, die jedoch oft sehr verkürzt werden kann, könne bei der Annahme eines dem Friseurberufs verwandten Jobs erforderlich sein.
Dabei besteht die Möglichkeit
- einen Schwerpunkt zu wählen (z.B. Damen-/Herrenfriseur),
- sich auf Teiltätigkeiten zu spezialisieren (z.B. Perückenmacher) oder
- einen Job in einem angrenzenden Beruf anzunehmen (z.B. Farb-, Stil- und Imageberater; Visagist; Kosmetiker, Maskenbildner, Fachverkäufer für Kosmetik und Körperpflege; Fachverkäufer für Drogeriewaren; Drogerist).
Sich als Friseur weiterbilden
Ein ausgebildeter Friseur kann sich aus unterschidlichen Gründen weiterbilden: So bietet eine Weiterbildung nicht nur die Gelegenheit, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben, sondern auch, sich zu spezialisieren, beruflich voranzukommen oder gar sich selbständig zu machen.
Als ausgebildeter Friseur studieren
Besitzt ein Friseur die Hochschulzugangsberechtigung, so hat er die Erlaubnis sich für für einen Studiengang, um auf diese Weise beispielsweise einen Abschluss in dem Studienfach
- Maskenbild (Bachelor)
- Bühnen-, Kostümbild
- Lehramt an berufsbildenden/beruflichen Schulen/ Berufskollegs (Bachelor)
zu erlangen. Aber auch ohne Hochschulzugangsberechitgung hat ein ausgebildeter Friseur unter bestimmten Voraussetzungen die Chance ein Hochschulstudium aufzunehmen. Zudem werden auch einige Stipendien angeboten, die beruflich besonders talentierte Fachkräfte, die sich für Anpassungs- und Aufstiegsweiterbildungen oder für ein Erststudium interessieren, gefördert.
Sich als Friseur selbstständig machen
Um einen eigenen Betrieb des Friseurhandwerks zu eröffnen, ist in dem zulassungspflichtigen Handwerks des Friseurs eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.